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Ordnen Sie dem Kostenträgern generell oder hinsichtlich der Abrechnung der Inkontinenzpauschale gezielt eine EGV zu, sollte in der Administration der Haken bei "Entgeltvereinbarungen, die den Kostenträgern zugeordnet sind, haben Vorrang gegenüber denen, die den Organisationseinheiten zugeordnet sind." gesetzt sein. Dies ermöglicht auch die unabhängige Abrechnung von Leistungen, welche durch die Zuordnung der EGV auf z.B. ein Haus begrenzt sind. |
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Fenster mit entsprechender administrativen Einstellung |
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Fenster zum Hinterlegen der Entgeltvereinbarung |
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