Dieser Artikel hilft zu verstehen, warum auf einer Kostenträgerrechnung ein anderer abzurechnender Anteil für den nächsten Kostenträger angezeigt wird als auf der tatsächlichen Rechnung des jeweiligen Kostenträger.
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Auf der Selbstzahlerrechnung steht, dass der Anteil des Sozialhilfeträgers 150 € beträgt. Der tatsächliche Anteil auf der Sozialhilfeträgerrechnung ist jedoch 262 €. | ||||||
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Sobald mehr als zwei Kostenträger aktiviert sind, sehen alle anderen den Betrag ebenfalls. |
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