Im Menüpunkt "Stammdaten " - "/ Klienten" haben Sie die Möglichkeit sowohl den Nachweis, als auch die Rechnung über den Pflegekontrollbesuch § 37.3 SGB XI direkt zu drucken, ohne vorher einen Einsatz über eine Leistungsplanung angelegt zu haben.Gehen Sie wie folgt vor:
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Kriterien die erfüllt sein müssen, um Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI abrechnen zu können:
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Pflegekontrollbesuche lassen sich in den Stammdaten des Klienten schnell und bequem planen und abrechnen
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