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Lösungsweg
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Als Kostenträger werden die Stellen bezeichnet, die für die Übernahme der Kosten der erbrachten Leistungen zuständig sind.
Hiermit sind Pflege- und Krankenkassen, aber auch Selbstzahler, Beihilfestellen und Sozialhilfeträger gemeint.
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Bitte überprüfen Sie vor dem Anlegen eines neuen Kostenträgers, ob dieser bereits hinterlegt wurde. Achten Sie darauf, ob in den Stammdaten Filter gesetzt sind und ob der gesuchte Kostenträger "aktiv" ist. Damit vermeiden Sie eine doppelte Erfassung von Daten. |
Wie lege ich einen Kostenträger an?
Stammdaten hinterlegen
Öffnen Sie den Menüpunkt "Stammdaten" - "Kostenträger"oder nutzen Sie die Kurzwahltaste
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Im Karteiregister
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Sie haben nun alle erforderlichen Daten für einen neuen Kostenträger angelegt und können diesen Datensatz einem Klienten oder Interessenten zuordnen. |
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Wichtige Daten bei Anlage von Kostenträgern, gerade bei Krankenkassen und Pflegekassen
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Zuordnung der Vergütungsvereinbarung
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Zuordnung von Rechnungsadressen in Verbindung mit bestimmten Leistungsgrundlagen