Sie möchten für einen Interessenten oder Klienten mit Pflegegrad 1 ein Angebot nach SGB XI erstellen. Beim Berechnen des Angebots fällt Ihnen auf, dass kein Anteil an die Kasse ausgewiesen wird.
Sachleistungen müssen bei Klienten mit dem Pflegegrad 1 über die Grundlage § 45b SGB XI abgerechnet werden, da kein Sachleistungsanspruch besteht.
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Konfiguration der Leistung für Pflegegrad 1 und § 45b SGB XI
Angabe der Abtretung im Angebot
Angabe der Kostenaufteilung im Falle eines niedrigeren Kassenanteils für das Angebot
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