Sie erhalten vom Kostenträger die Information, dass für eine Vergütungsvereinbarung ein abweichendes Tarifkennzeichen zu hinterlegen ist. Gern präsentieren wir Ihnen in diesem Artikel den Lösungsweg:
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Manche Kassen wie z. B. die AOK wünschen ein abweichendes Tarifkennzeichen für die allgemeine Vergütungsvereinbarung.
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