Als Klienten werden Personen (Ihre Kunden/Patienten) bezeichnet, die von Ihnen Leistungen beziehen oder bezogen haben.
Bitte überprüfen Sie vor dem Anlegen eines neuen Klienten, ob dieser bereits angelegt wurde. Achten Sie darauf, ob in den Stammdaten ein Filter gesetzt ist und ob der gesuchte Klient "aktiv" ist. Damit vermeiden Sie eine doppelte Erfassung von Daten. |
Klicken Sie oben im Menüband auf "Neu" um eine leere Maske zu erhalten, in der Sie die Stammdaten eingeben können.
a. Neben der Adresse und den Kontaktdaten des Klienten ist es wichtig den Pflegegrad, sofern vorhanden, zu hinterlegen.
b. Hierfür klicken Sie auf den Schriftzug "Pflegegrad" und haben nun die Möglichkeit zwischen "Neu", "Ändern" und "Löschen" zu wählen. Hinterlegen Sie bitte zuerst, seit wann der Pflegegrad bei dem Klienten besteht, welche Leistungsart (Geldleistungen, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen) der Klient in Anspruch nimmt und ob eine Berechtigung zur Beihilfe besteht. Das Programm unterscheidet anhand des Gültigkeitsdatums "Gültig von" zwischen Pflegestufe und Pflegegrad, geben Sie daher den entsprechenden Pflegegrad erst ein, nachdem Sie das Gültigkeitsdatum hinterlegt haben.
c. Sind alle Daten hinterlegt, klicken Sie auf die Schaltfläche "Übernehmen" und schließen die Maske "Pflegestufen/Pflegegrade des Klienten".
Liegt ein Pflegegrad vor, hat der Klient auch Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Diesen Anspruch können Sie auf die selbe Weise wie den Pflegegrad in den Stammdaten des Klienten hinterlegen, klicken Sie dazu auf den Schriftzug "Kein Entlastungsbetrag § 45b SGB XI".
Im unteren Bereich der Erfassungsmaske können Sie über den Stift oder den Schriftzug, die Kontaktpersonen, Ärzte und Kostenträger des Klienten verknüpfen, sowie die Diagnosen des Klienten hinterlegen und Bemerkungen verfassen.
Wenn der Klient Leistungen nach § 45b SGB XI in Anspruch nehmen möchte, muss für eine korrekte Rechnungserstellung an die Pflegekasse der Haken "Abtretung vorhanden" gesetzt sein. Der Beginn des Pflegegrades sollte dann mit dem Beginn des Anspruchs für §45b-Leistungen übereinstimmen. |
Sie haben nun alle erforderlichen Daten für einen neuen Klienten angelegt.
Angabe des Pflegegrades in den Stammdaten des Klienten
Angabe der Einstufung § 45b SGB XI in den Stammdaten des Klienten
Hinterlegung von Klienten mit gemeinsamen Haushalt für die Abrechnung