Als Kostenträger werden die Stellen bezeichnet, die für die Übernahme der Kosten der erbrachten Leistungen zuständig sind.
Hiermit sind Pflege- und Krankenkassen, aber auch Selbstzahler, Beihilfestellen und Sozialhilfeträger gemeint.
Bitte überprüfen Sie vor dem Anlegen eines neuen Kostenträgers, ob dieser bereits hinterlegt wurde. Achten Sie darauf, ob in den Stammdaten Filter gesetzt sind und ob der gesuchte Kostenträger "aktiv" ist. Damit vermeiden Sie eine doppelte Erfassung von Daten. |
Bei Kostenträgern, die am elektronischen Datenaustausch teilnehmen, muss das Institutionskennzeichen richtig hinterlegt sein, damit die Datenannahme- und Verteilerstelle diesen zuordnen kann. |
klicken Sie auf die Schaltfläche "Vereinbarung hinzufügen". In dem neuen Fenster wählen Sie die zutreffende Vergütungsvereinbarung aus und geben eine Gültigkeit an. Das Feld
"Gültig bis:" wird erst hinterlegt wenn die Vergütungsvereinbarung ab Zeitpunkt XY von einer neuen Vergütungsvereinbarung abgelöst wird.
Einem Kostenträger können mehrere Vergütungsvereinbarungen mit gleicher Gültigkeit zugeordnet werden. Diese dürfen aber nicht die selben Leistungen beinhalten oder für die selbe Leistungsgrundlage konfiguriert sein, da sonst die Berechnung der Preise für die Leistungen eventuell nicht mehr korrekt funktioniert. |
Des Weiteren können in der Registerkarte "Einstellungen 1" die Daten für die Einzugsermächtigung, die Bankdaten für das Lastschriftverfahren und das Debitorenkonto hinterlegt werden.
Das Debitorenkonto wird automatisch vergeben, wenn dies unter "Einstellungen" - "Rechnungswesen" - "Kontenrahmen" hinterlegt wurde. Eine nachträgliche automatische Vergabe ist nicht möglich und muss nachträglich von Hand eingegeben werden. |
In der Registerkarte "Gespräche" können Sie Gesprächsprotokolle dokumentieren.
In der Registerkarte "Medien" können Sie Dateien
und Briefe des entsprechenden Kostenträgers hinterlegen, in dem Sie auf den Stift oder den Schriftzug klicken und aus Ihrer Ablage die entsprechende Datei auswählen.Sie haben nun alle erforderlichen Daten für einen neuen Kostenträger angelegt und können diesen Datensatz einem Klienten oder Interessenten zuordnen.
Wichtige Daten bei Anlage von Kostenträgern, gerade bei Krankenkassen und Pflegekassen
Zuordnung der Vergütungsvereinbarung
Zuordnung von Rechnungsadressen in Verbindung mit bestimmten Leistungsgrundlagen