Im Menüpunkt "Stammdaten" - "Klienten" haben Sie die Möglichkeit sowohl den Nachweis, als auch die Rechnung über den Pflegekontrollbesuch § 37.3 direkt zu drucken, ohne vorher einen Einsatz über eine Leistungsplanung angelegt zu haben.
Gehen Sie wie folgt vor:
Um den Pflegekontrollbesuch nach § 37.3 direkt über die Stammdaten abrechnen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
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Pflegekontrollbesuche lassen sich in den Stammdaten des Klienten schnell und bequem planen und abrechnen