Um die Abrechnung für Klienten mit Beihilfeberechtigung vornehmen zu können, nehmen Sie bitte die folgenden Schritte vor:
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Die Kostenaufteilung über eine Beihilfestelle kann nicht über das Verordnungsformular vorgenommen werden. Bitte legen Sie einen Auftrag über die Auftragsmaske an. |