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Sie möchten, dass der Selbstzahler eine Rückzahlung nach Erhöhung des Pflegegrades erhält.
Folgendes haben Sie bereits erledigt: Die ursprüngliche Rechnung haben Sie gedruckt, der Zahlungseingang für die Rechnung des Selbstzahlers ist erhalten und verbucht. Im Anschluss haben Sie den Pflegegrad erhöht.
Gern präsentieren wir Ihnen folgende Lösungswege:
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Voraussetzung: Selbstzahler hat bereits gezahlt und ein Zahlungseingang wurde im Programm gebucht.
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