Sie möchten für einen Interessenten oder Klienten mit Pflegegrad 1 ein Angebot nach SGB XI erstellen. Jedoch fällt Ihnen beim Berechnen des Angebots auf, dass kein Anteil an die Kasse ausgewiesen wird - gern unterstützen wir Sie mit diesem Artikel hierbei:
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Sachleistungen werden bei Klienten mit dem Pflegegrad 1 über die Grundlage § 45b SGB XI abgerechnet, da kein Sachleistungsanspruch besteht.
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