Sie haben einen Datenträgeraustausch für eine Datenannahme- und Verteilerstelle (DAV) versendet und erhalten die Meldung, dass der Kostenträger nicht angeschlossen sei.
„Kostenträger nicht angeschlossen"
In diesem Beispiel ist der Datenannahmestelle nur ein Kostenträger zugewiesen, wobei die Daten der Datenannahmestelle nicht korrekt sind.
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Dieses Beispiel beschreibt den Fall, dass ein neuer Kostenträger einer Datenannahmestelle zugeordnet wurde, welcher bereits weitere Kostenträger zugeordnet sind. Zudem wurde eine Sendung abgelehnt, in welcher mehrere Kostenträger enthalten sind.
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Die Datenannahme- und Verteilerstelle nimmt für diesen Kostenträger keine Daten an, weshalb Sie diese Fehlermitteilung erhalten haben.