Sie haben einen Datenträgeraustausch für eine Datenannahme- und Verteilerstelle (DAV) versendet und erhalten die Meldung, dass der Kostenträger nicht angeschlossen sei.
„Kostenträger nicht angeschlossen"
In diesem Beispiel ist der Datenannahmestelle nur ein Kostenträger zugewiesen, wobei die Daten der Datenannahmestelle nicht korrekt sind.
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Dieses Beispiel beschreibt den Fall, dass ein neuer Kostenträger einer Datenannahmestelle zugeordnet wurde, welcher bereits weitere Kostenträger zugeordnet sind. Zudem wurde eine Sendung abgelehnt, in welcher mehrere Kostenträger enthalten sind.
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Bitte beachten Sie, dass die Datenannahme- sowohl Verteilerstelle als auch der Kostenträger nicht zusammenarbeiten und Sie diese Fehlermeldung aus diesem Grund erhalten haben.