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Diese Information wird benötigt, sofern ein bestimmter Kostenträgertyp anders abgerechnet werden soll, als standardmäßig hinterlegt.


Anwendungsfall

Beispiel: Dem Sozialhilfeträger soll für die Investitionskosten ein anderer Betrag berechnet werden als der Pflegekasse oder dem Selbstzahler. 

  • Investitionskosten für die Pflegekasse = 18,32 €. 
  • Investitionskosten für den Sozialhilfeträger = 16,48 €


Schritt-für-Schritt Anleitung
  1. Wählen Sie die Administration
  2. Klicken Sie dort auf Abrechnung
  3. Klicken Sie auf Entgeltvereinbarungen
  4. Wählen Sie die gewünschte Entgeltvereinbarung 
  5. Wechseln Sie in den Reiter Berechnungsregeln 2
  6. Bearbeiten Sie den Bereich Abhängigkeit vom Kostenträgertyp
  7. Klicken Sie auf das Pluszeichen 
  • Hinterlegen Sie eine Bezeichnung
  • Jetzt muss die Leistung festgesetzt werden, die normalerweise berechnet wird
  • Stellen Sie den Kostenträgertyp ein, bei dem diese Regel greifen soll
  • Nun hinterlegen Sie die Leistung, die an Stelle der obigen berechnet werden soll


Wichtig

Diese Leistung muss zunächst angelegt und der Entgeltvereinbarung zugewiesen werden

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