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In einigen Fällen wird ein Kostenträger nicht abgerechnet selbst wenn dieser richtig im Auftrag hinterlegt worden ist und dem Bewohner zugewiesen.


Mögliche Ursachen
Ist bei einem Selbstzahler in der Kostenaufteilung "Summe der Einkünfte" hinterlegt, müssen die Einkünfte des Bewohners eingetragen werden unter:
  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Abrechnung
Ein Kostenträger muss beim Bewohner hinterlegt werden unter: 
  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Kontakte
Weitere Möglichkeiten:
  • Es wird versucht eine Leistung abzurechnen die einem Kostenträgertypen zugeordnet ist welcher beim Bewohner nicht existiert.
  • Die Zuordnung der Entgeltvereinbarungen zu Leistungsgrundlagen ist falsch. Hier ist insbesondere zu prüfen, dass in einer Entgeltvereinbarung die Kurzzeit und Verhinderungspflege NICHT gleichzeitig mit der vollstationären Pflege zugeordnet ist, weil diese Pflegearten ganz unterschiedliche Berechnungsregeln haben. Im ungünstigsten Fall wird ein Kostenträger gar nicht abgerechnet.

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